Beim Bedarf erstellen wir Ihnen ein Verkehrsmedizinische Begutachtung. Wird ein Gutachten von dem Verkehrsamt verlangt, holen Sie sich bitte in der Praxis in der Schadowstraße 71 beim Herrn Vladimir Miasnikov ein Privattermin online oder telefonisch unter der Nummer 0211 – 487042.
Für die Erhaltung einer medizinischen Bescheinigung für die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr nach Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Anlage 5 ist eine allgemeinmedizinische Untersuchung notwendig. Die Bescheinigung nach solcher Untersuchung können Sie in jeder unseren Praxen erhalten.
WICHTIG: Vor dieser Untersuchung müssen Sei bereits beim HNO- und Augenarzt gewesen sein, um uns die Bescheinigungen von diesen Ärzten vorlegen zu können.